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Wissen und Tipps für Vermieter
Tipps für Vermieter
Vom Festlegen der Miete über den Mietvertrag bis zur Nebenkostenabrechnung: Als Vermieter können dir zahlreiche Fallstricke im Alltag begegnen. Hier erhältst du hilfreiche Tipps, Checklisten, Rechner sowie Vorlagen für die wichtigsten Dokumente.
Bevor die Mietersuche beginnt, solltest du dich über die rechtlichen Anforderungen zu Miethöhe, Energieausweis und Mietvertrag informieren. So gut vorbereitet kannst du die Suche starten und dich auf die ersten Besichtigungstermine vorbereiten. Dabei triffst du auf Studenten, Familien, Senioren, Raucher, Katzenliebhaber und Musiker. Es gilt, die Mietinteressenten kennenzulernen, aber Vorsicht: Aufgrund des Datenschutzes sind nur die nötigsten Fragen erlaubt. Geht eine Frage zu weit, darf dein Gegenüber sogar lügen.
Sobald der passende Mieter gefunden ist, fällt einiges an Papierkram an. Doch keine Sorge: Hier findest du Unterstützung mit Mustervorlagen, wie z.B. Selbstauskunft, Hausordnung, Mietvertrag oder Wohnungsübergabeprotokoll. Zudem geben dir die Artikel zu diesen Themen wertvolle Tipps von Rechtsexperten, auf welche Details du achten solltest.
Zusätzlich erklären wir dir, wie du die Rendite deiner Immobilie berechnest, unnötige Verluste bei den Nebenkosten vermeidest und was zu tun ist, wenn der Mieter nicht zahlt oder plötzlich verschwindet.
So vermietest du deine Immobilie in 6 einfachen Schritten:
- Miete festlegen
- Haus oder Wohnung inserieren
- Passenden Mieter finden
- Mietvertrag erstellen
- Wohnungsübergabe
- Immobilie verwalten
- Schritt: Miete festlegen
Die Höhe der Miete hängt von Zustand, Größe, Ausstattung und Lage der Immobilie ab. Für eine neue oder sanierte Wohnung in guter Lage kannst du eine höhere Miete verlangen als für einen renovierungsbedürftigen Altbau abseits der Stadt. Gilt in deiner Stadt die Mietpreisbremse, darfst du die Miete nicht frei festlegen oder bei einer Neuvermietung stark erhöhen. Ein Blick in den Mietspiegel deiner Stadt ist daher unerlässlich.
Übrigens: Es lohnt sich, die Miethöhe bei jeder Neuvermietung zu prüfen.
- Schritt: Haus oder Wohnung inserieren
Im Internet lassen sich Immobilien optimal präsentieren. Beschreibe die Zimmer und die Lage detailliert und füge aussagekräftige Fotos hinzu. Mit einem Grundriss wertest du das Inserat zusätzlich auf. Denke auch an den Energieausweis, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Mit einer Anzeige bei René Wege Immobilien Management findest du schnell den passenden Mieter. Dein Inserat ist schnell erstellt und mit speziellen Premium-Paketen kannst du die Aufmerksamkeit gezielt auf dein Angebot lenken.
Möchtest du die Arbeit der Mietersuche delegieren, kannst du einen Immobilienmakler beauftragen. Er kümmert sich um die Anzeigenschaltung, Besichtigungen und vermarktet deine Immobilie schnell und professionell.
- Schritt: Passenden Mieter finden
Deine Anzeige ist online, die ersten Besichtigungen stehen an – nun geht es darum, den idealen Mieter zu finden. Verlasse dich ruhig auf deine Menschenkenntnis, aber sei trotzdem vorsichtig und stelle auch dem sympathischsten Interessenten die richtigen Fragen. Unser Musterformular zur Mieterselbstauskunft hilft dir dabei, nichts Wichtiges zu übersehen.
Hast du Sorge, an einen Mietnomaden zu geraten? Eine Versicherung gegen Mietausfall kann hier hilfreich sein. Ob sie hält, was sie verspricht, erfährst du in unserem Experteninterview.
- Schritt: Mietvertrag erstellen
Fast geschafft: Ein passender Mieter ist gefunden, jetzt gilt es, den Mietvertrag zu erstellen. Dieser sollte immer schriftlich abgeschlossen werden, um die Rechte und Pflichten klar zu definieren. Hier kannst du zwischen verschiedenen Mietvertragsformularen wählen oder mit unserem Mietvertrags-Generator in wenigen Schritten einen individuellen Vertrag erstellen.
- Schritt: Wohnungsübergabe
Der Mietvertrag ist unterschrieben – jetzt folgt die Wohnungsübergabe. Dies ist der ideale Moment, um mit dem neuen Mieter die Hausordnung zu besprechen, die Nebenkosten zu erklären und offene Fragen zu klären, wie z.B. die Schlüsselfrage. Wichtig: Falls der Mieter zustimmt, kannst du einen Schlüssel für Notfälle behalten. Notiere alle wichtigen Details in einem Wohnungsübergabeprotokoll. Informiere dich außerdem rechtzeitig, wie du die Kaution anlegen möchtest und besprich das mit deinem Mieter.
- Schritt: Immobilie verwalten
Auch nach der Vermietung bleibt einiges zu tun: Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen oder die Verwaltung von Mietkautionen. Möglicherweise möchte der Mieter Vereinbarungen im Laufe der Zeit ändern oder anpassen. Hier gibt es nützliche Tipps zu Themen wie:
- Nebenkosten & Betriebskosten
- Steuern sparen
- Miethöhe & Mieterhöhung
- Mietminderung
- Schönheitsreparaturen
- Untervermietung
- Mietkaution
Praktische Mustervorlagen für Vermieter bei René Wege Immobilien Management:
- Mieterselbstauskunft
- Hausordnung
- Mustermietvertrag
- Wohnungsübergabeprotokoll
Wohnungsgeberbestätigung
Energieausweis
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Mietpreisbremse 2024 - Wie, Was, Wo
Mietpreisbremse 2024 – aktuelle Regelungen einfach erläutert
Mit der Mietpreisbremse strebt die Bundesregierung an, die Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu begrenzen. Wo sie gilt und welche Pflichten Vermieter erfüllen müssen, erfährst du hier.
Zusammengefasst:
Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und nach einer Verlängerung zunächst bis 2025 festgelegt. Gemäß den Plänen der Bundesregierung soll sie nun bis 2029 verlängert werden. Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt können für fünf Jahre eine Mietpreisbegrenzung einführen. Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In bestimmten Ausnahmefällen gilt die Mietpreisbremse nicht.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
Was ist die Mietpreisbremse? Bis wann gilt die Mietpreisbremse? Wo gilt die Mietpreisbremse? Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet? Gilt die Mietpreisbremse auch bei möblierten Wohnungen? Was ist mit Staffelmiete und Indexmiete? Was passiert bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse?
Was ist die Mietpreisbremse?
Mit der Mietpreisbremse darf die Miete bei einer Wiedervermietung in der Regel höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Mietpreisbindung ist ein bedeutendes Instrument zum Schutz von Mietern in angespannten Wohnungsmärkten und soll helfen, die Mieten auf einem angemessenen Niveau zu halten. Die Grundlage dafür bilden die gesetzlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen gibt es vor allem bei Neubauten und umfassend modernisierten Wohnungen, für die die Mietpreisbegrenzung nicht gilt. Der Vermieter kann die Miethöhe bei einer Wiedervermietung frei bestimmen. Seit 2015 können die Bundesländer die Mietpreisbremse in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt selbst festlegen. Wenn sie sich dafür entscheiden, gilt sie für maximal fünf Jahre – danach wird neu entschieden.
Bis wann gilt die Mietpreisbremse?
Im April 2024 gab die Bundesregierung eine geplante Verlängerung der Mietpreisbremse bekannt, die bis 2029 gelten soll. Der Eigentümerverband Haus und Grund kündigte an, diesbezüglich vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Zuvor galt die Mietpreisbindung bis 2025. Seit der Einführung im Jahr 2015 sollten die Mieten zunächst nur für fünf Jahre bis Ende 2020 gedeckelt sein. Der Gesetzgeber entschied sich jedoch für eine Verlängerung und verschärfte die Regelungen zur Mietpreisbremse im April 2020 weiter.
In vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten auch Regelungen für bestehende Mietverträge. Die Kappungsgrenze wurde innerhalb von drei Jahren von 20 auf 15 Prozent gesenkt.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
Bundesland | Mietpreisbremse gilt | Gibt es eine Kappungsgrenze? |
Baden-Württemberg | 01.11.2015 bis 30.06.2025 in 89 Städten und Gemeinden, wie Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Freiburg. | ✓ |
Bayern | 07.08.2019 bis 31.12.2025 in 208 Gemeinden, darunter München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Würzburg und Fürth. | ✓ |
Berlin | 01.06.2015 bis 31.05.2025 im gesamten Bundesland. Zusätzlich gilt seit Februar 2020 der Mietendeckel | ✓ |
Brandenburg | 04.04.2019 bis 31.12.2025 in 19 Gemeinden, darunter Potsdam, Falkensee und Teltow. | ✓ |
Bremen | 01.12.2015 bis 30.11.2025 – gilt nicht in Bremerhaven. | ✓ |
Hamburg | 01.07.2018 bis 30.06.2025 in ganz Hamburg. | ✓ |
Hessen | 28.06.2019 bis 25.11.2025 in 49 Kommunen, darunter Frankfurt, Darmstadt, Kelkheim (Taunus), Marburg, Offenbach und Wiesbaden | ✓ |
Mecklenburg-Vorpommern | 01.10.2023 bis 30.09.2028 in Rostock und Greifswald. | ✓ |
Niedersachsen | 01.12.2016 bis 31.12.2025 in 18 Kommunen, darunter Hannover, Braunschweig, Wolfsburg und Osnabrück sowie auf den sieben ostfriesischen Inseln. | ✓ |
Nordrhein-Westfalen | 01.07.2015 bis 30.06.2025 in 18 Kommunen, darunter Köln, Düsseldorf, Münster und Bonn. | ✓ |
Rheinland-Pfalz | 08.10.2015 bis 07.10.2025 in Mainz, Trier, Landau und Ludwigshafen. | ✓ |
Sachsen | 13.07.2022 bis 31.12.2025 in Dresden und Leipzig. | ✓ |
Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein | – | – |
Thüringen | 01.02.2021 bis 31.12.2025 in Erfurt und Jena. | ✓ |
Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet?
Wenn eine Mietpreisbremse gilt, werden die Mietpreise anhand der örtlichen Vergleichsmiete berechnet. In den meisten Städten und Gemeinden gibt der örtliche Mietspiegel darüber Auskunft, wie hoch diese Miete ist. Am 1. Juli 2022 trat das neue Mietspiegelreformgesetz in Kraft, wonach alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet sind, einen Mietspiegel zu erstellen. Durch Mietspiegel soll eine rechtssichere Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden. Vermieter und Mieter müssen Angaben über ihre Mietwohnung und die Höhe ihrer Miete machen – bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Bei der Vergleichsmiete handelt es sich immer um die Nettokaltmiete, die seit 2020 die vorangegangenen sechs Jahre umfasst. Bis 2020 betrug der Betrachtungszeitraum vier Jahre.
Was gilt für Gebiete ohne Mietspiegel?
In Gebieten ohne Mietspiegel können Vergleichsdatenbanken von Vermieter- und Mietverbänden oder vergleichbare statistische Erhebungen zur ortsüblichen Miete herangezogen werden. Auch ein Sachverständigengutachten kann als Grundlage dienen (§ 558a II 3 BGB). Gibt es keinen Mietspiegel, kann eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete auch durch den Verweis auf drei vergleichbare Wohnungen gestützt werden (§ 558a II Nr. 4 BGB).
Fragen zur Mietpreisbremse
Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?
In der Regel müssen sich Vermieter bei einer geltenden Mietpreisbremse daran halten. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen die Mietpreisbindung nicht greift:
- Eine einmal erreichte Miethöhe bleibt bestehen. War die Miete des Vormieters bereits mehr als 10 Prozent über dem Mietspiegel, darf die gleiche Miethöhe auch bei einer Neuvermietung vereinbart werden (§ 556e Abs. 1 BGB).
- In den letzten drei Jahren vor Mietbeginn wurden umfassende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt (§ 556e Abs. 2 BGB).
- Die Wohnung ist ein Neubau: Als Neubau gelten Wohnungen und Häuser, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet wurden (§ 556f Satz 1 BGB).
- Es gab zuvor eine umfassende Modernisierung: Als umfassend zählt eine Modernisierung, wenn die Wohnung so viel erneuert wurde, dass sie einem Neubau gleichgestellt werden kann (§ 556f Satz 2 BGB). Dies wird in der Regel angenommen, wenn die Kosten dafür etwa einem Drittel der Kosten eines Neubaus entsprechen. So kann der Vermieter eine Mieterhöhung nach Modernisierung begründen.
Trifft eine dieser Ausnahmen zu, kann der Vermieter mehr als 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Seit dem 1. Januar 2019 hat der Vermieter eine Auskunftspflicht (§ 556g Abs. 1a Satz 2 BGB) und muss bei einer Wiedervermietung dem Mieter vor Mietbeginn unaufgefordert schriftlich mitteilen, warum die Miete höher ist. Dabei reicht es, wenn er zum Beispiel mitteilt, dass es sich um die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung handelt, so das Urteil des BGH (Urteil v. 18.5.2022, VIII ZR 9/22).
Achtung: Die Auskunftspflicht gilt nur für Wiedervermietungen ab dem 1. Januar 2019, nicht rückwirkend.
Muss der Vermieter Auskunft über die Miete des Vormieters geben?
Zweifelt der Mieter die Miethöhe seines Vormieters ausdrücklich an und verlangt vor Mietbeginn den vorherigen Mietvertrag, muss der Vermieter diese Angaben machen (BGH, Urt. v. 28.3.2023, Az.: VIII ZR 9/22).
Gilt die Mietpreisbremse auch bei möblierten Wohnungen?
Die Mietpreisbremse gilt auch bei möblierten Wohnungen, sofern die Wohnung unbefristet vermietet wird. Bei Zeitmietverträgen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten greift die Mietpreisbremse ebenfalls. Vermieter von möblierten Wohnungen dürfen höchstens 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Zusatzleistungen wie die Nutzung einer Sauna oder eines Pools erhöhen die Vergleichsmiete nicht. Eine Erhöhung ist möglich, wenn sie in der Gegend üblich sind. Das Angebot eines möblierten Zimmers führt zu einem Möblierungszuschlag von etwa 20 Euro (Schleswig-Holsteinisches OLG, Az.: 4 U 13/19).
Was ist mit Staffelmiete und Indexmiete?
Eine Vereinbarung über eine Staffelmiete oder Indexmiete ist auch bei einer Mietpreisbremse zulässig. Die Staffelung der Miete bzw. die Indexmiete muss jedoch ebenfalls die Vorgaben der Mietpreisbremse einhalten. Eine Staffelmietvereinbarung darf beispielsweise nicht zu einer Miethöhe führen, die um mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse?
Hält sich der Vermieter nicht an die Mietpreisbremse, gilt die vereinbarte Miete als unwirksam. Dies bedeutet, dass der Mieter einen Teil der Miete zurückfordern kann. Die Rückforderung gilt rückwirkend bis zum Zeitpunkt, ab dem der Mieter die zu hohe Miete schriftlich gerügt hat. Wichtig: Bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse muss der Mieter eine Verwirkungsklausel in Kauf nehmen. Das heißt, dass er nur bis zu maximal 30 Monate zurück das Geld zurückfordern kann.
Mietspiegel - Was ist zu beachten
Mietspiegel richtig lesen – so geht’s
Sowohl bei Mieterhöhungen als auch bei Neuvermietungen in Gebieten mit Mietpreisbremse ist der Mietspiegel ein wichtiges Mittel zur Begründung der zulässigen Miethöhe.
So geht’s
- Schritt 1: Grundpreis ermitteln
• Schritt 2: Zu- und Abschläge zum Grundpreis berechnen
• Schritt 3: Die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen
• Stadt ohne Mietspiegel: So helfen Sie sich
Das neue Mietspiegelgesetz ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Die Reform soll die Aussagekraft von Mietspiegeln verbessern und Kommunen dazu anregen, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.
Das ändert sich:
• In Städten mit über 50.000 Einwohnern ist ein Mietspiegel Pflicht.
• Mieter und Vermieter müssen bei der Erstellung des Mietspiegels Angaben zu Miete und Merkmalen der Wohnung machen. Bei Verweigerung können Bußgelder verhängt werden.
Der Mietspiegel ist für Vermieter von wachsender Bedeutung. Laut dem Gesetz zur Mietpreisbremse müssen sich Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren, wenn sie eine Wohnung neu vermieten. Die Miete darf nur maximal zehn Prozent über diesem Vergleichswert liegen, wenn die Mietpreisbremse gilt. Der Mietspiegel ist dabei ein zentraler Orientierungspunkt.
Auch bei späteren Mieterhöhungsbegehren darf die Miete das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht überschreiten. Bei der Anpassung der Bestandsmieten ist der Mietspiegel ebenfalls ein wichtiges Begründungsmittel.
In vielen Städten können Vermieter auf einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen.
Mit der Einführung der Mietpreisbremse wurde der Mietspiegel immer bedeutender. Nur wer den Mietspiegel korrekt interpretiert, kann die Miete auch rechtmäßig anpassen.
Info: Der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel
Der einfache Mietspiegel ist eine von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der qualifizierte Mietspiegel muss zusätzlich anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen und unterscheidet sich dadurch vom einfachen Mietspiegel.
Mietspiegel, die in Städten und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern Pflicht sind, können oft auf den Webseiten der Stadt- oder Gemeindeverwaltungen abgerufen oder gegen eine geringe Gebühr erworben werden. Ein Mietspiegel zeigt in der Regel die Mietpreisentwicklung der letzten sechs Jahre.
Wer zum ersten Mal einen Mietspiegel liest, kann sich von den vielen Tabellen und Anhängen schnell überfordert fühlen. Doch grundsätzlich funktionieren alle Mietspiegel nach ähnlichen Prinzipien: Sie enthalten eine Erläuterung des Geltungsbereichs und der Erhebungsmethoden, gefolgt von Tabellen mit den Grundpreisen und einem Anhang für Zu- und Abschläge. Zusätzlich gibt es oft Straßenverzeichnisse oder Karten, die die Wohnlage klassifizieren.
Info: Unterschied zwischen Tabellen- und Regressionsmietspiegel
Beim Regressionsmietspiegel wird mittels eines mathematischen Modells ein Zusammenhang zwischen Nettomiete und bestimmten Merkmalen der Wohnung ermittelt, wodurch eine Grundmiete für eine durchschnittliche Wohnung festgelegt wird. Zu- und Abschläge helfen dann, die ortsübliche Miete für spezifische Wohnungen zu berechnen.
Beim Tabellenmietspiegel wird eine Spanne oder ein Mittelwert für verschiedene Wohnungsklassen angegeben. Abhängig von Ausstattung und Lage wird die Vergleichsmiete am oberen oder unteren Ende dieser Spanne angesetzt.
Schritt 1: Grundpreis ermitteln
Ein Mietspiegel gibt zunächst den Grundpreis für eine Wohnung an. Dieser Grundpreis hängt vom Baujahr des Hauses und der Größe der Wohnung ab. Die entsprechenden Werte sind in der ersten Tabelle des Mietspiegels zu finden.
Baujahr | bis 1918 | 1967-1977 | 1978-1988 | 2012-213 |
Wohnfläche | ||||
79-80 m² | 10,41 € | 9,67 € | 9,75 € | 11,13 € |
In einigen Städten wird der Grundpreis zusätzlich von der Wohnlage beeinflusst. Informationen darüber, ob ein Haus in einer normalen oder guten Lage liegt, finden Sie im Anhang des Mietspiegels. Auch bestimmte Aspekte wie die Ausstattung der Sanitäreinrichtungen oder der Heizung können hier bereits berücksichtigt werden.
Ausstattung | ohne Bad und Sammelheizung | mit Bad oder Sammelheizung | mit Bad und Sammelheizung |
Normale Wohnanlage | 4,50 € | 6,99 € | 9,15 € |
Gute Wohnanlage | – | 8,15 € | 9,48 € |
Spannenwerte – nicht irritieren lassen
Manche Mietspiegel geben eine Preisspanne an, innerhalb derer die ortsübliche Vergleichsmiete liegt. Diese Preisspannen spielen beim Ermitteln des Grundpreises zunächst keine Rolle, da in der Regel der Mittelwert verwendet wird.
Preise nach Baujahr und Wohnfläche
Baujahr | Wohnfläche 79-80 m² |
bis 1918 | 10,41 € |
1967-1977 | 9,67 € |
1978-1988 | 9,75 € |
2012-2023 | 11,13 € |
Zu- und Abschläge pro m² nach Ausstattungsmerkmalen
Ausstattungsmerkmal | Zu- und Abschlag pro m² |
Gute Lage (nach beigefügter Straßenkarte) | +0,61 € |
Hochhaus | -0,51 € |
Besondere Ausstattung im Bad | +0,47 € |
Gute Küchenausstattung (Kühlschrank, Herd) | +0,81 € |
Summe aller Zu- und Abschläge | +1,38 € |
Zu- und Abschläge nach Punkten
Ausstattungsmerkmal | Punkte |
Badewanne und zusätzliche Dusche | +1 Punkt |
Zweites Waschbecken | +1 Punkt |
Parkettböden | +1 Punkt |
Kein Waschmaschinenanschluss in der Wohnung | -1 Punkt |
Umfassend sanierte Fassade | +3 Punkte |
Zu- und Abschläge pro m² nach Ausstattungsmerkmalen
Ausstattungsmerkmal | Zu- und Abschlag pro m² |
Gute Lage (nach beigefügter Straßenkarte) | +0,61 € |
Hochhaus | -0,51 € |
Besondere Ausstattung im Bad | +0,47 € |
Gute Küchenausstattung (Kühlschrank, Herd) | +0,81 € |
Summe aller Zu- und Abschläge | +1,38 € |
Schritt 2: Zu- und Abschläge zum Grundpreis errechnen
Ausstattungsmerkmale führen zu Zu- und Abschlägen vom Grundpreis. Diese variieren von Stadt zu Stadt, beziehen sich jedoch in der Regel auf:
- Bad
- Küche
- Böden
- Heizung
- Wohnlage
- Weitere Merkmale
Oft gibt der Mietspiegel die Zu- und Abschläge in Cent-Beträgen an, die addiert oder subtrahiert werden. In einigen Mietspiegeln werden sie auch mittels eines Punktesystems berechnet.
Schritt 3: Die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen
Nach der Ermittlung aller Zu- und Abschläge wird die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet. Mietspiegel, die auf Eurobeträgen basieren, addieren oder subtrahieren die Zu- und Abschläge direkt vom Grundpreis. Mietspiegel, die mit einem Punktesystem arbeiten, nutzen Spannen bei den Grundpreisen: Überwiegen die Pluspunkte, tendiert die Miete zum oberen Spannenwert. Bei überwiegenden Minuspunkten liegt die Miete eher im unteren Bereich.
In Zweifelsfällen können Gutachter oder Gerichte über die Miete entscheiden.
Spielraum beim Berechnen der Miete
Einige Mietspiegel berücksichtigen nicht alle denkbaren Ausstattungsmerkmale. Diese Mietspiegel erlauben oft einen allgemeinen Spielraum für Abweichungen, meist von etwa +/- 20 Prozent des berechneten Preises. Vermieter, die diesen Spielraum ausschöpfen wollen, müssen dafür triftige Gründe anführen.
Stadt ohne Mietspiegel: So helfen Sie sich
In Städten mit über 50.000 Einwohnern ist ein Mietspiegel Pflicht. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete auch durch ein Gutachten oder den Vergleich mit drei ähnlichen Wohnungen ermittelt werden. Seit dem 1. Juni 2015 haben Mieter außerdem das Recht zu erfahren, wie viel ihr Vormieter gezahlt hat.
Beratung
Fragen zum Mietspiegel oder zur ortsüblichen Vergleichsmiete können Mieter und Vermieter an den Mieterverein bzw. an Haus & Grund richten. Beide bieten Mitgliedern eine kostenlose Beratung an.
Mietkaution - Was ist zu beachten
Mietkaution – Sicherheit für Mieter und Vermieter
Ein Umzug kann teuer werden, vor allem, weil die Mietausgaben oft steigen. Zusätzlich musst du in den meisten Fällen auch eine Kaution für die neue Wohnung hinterlegen. Was du als Mieter bei der Kaution beachten solltest und wie der Vermieter das Geld anlegen muss – hier findest du alle wichtigen Infos zur Mietkaution.
Inhaltsübersicht
Was ist eine Mietkaution?
- Wie hoch darf die Mietkaution sein?
- Fälligkeit der Mietkaution: Wann muss sie gezahlt werden?
- Wie wird die Mietkaution angelegt?
- Arten der Mietkaution
- Wann bekommst du die Mietkaution zurück?
- Wann darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?
- FAQ
Was ist eine Mietkaution?
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Vermieter von dir als Mieter verlangt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird sie auch „Mietsicherheit“ genannt. Sollte es dazu kommen, dass du die Miete nicht zahlst, kann der Vermieter unter bestimmten Umständen fristlos kündigen und den fehlenden Betrag aus der Kaution decken. Dasselbe gilt für Schäden an der Wohnung, die du verursacht hast. Die Reparaturkosten werden dann ebenfalls von der Kaution abgezogen.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Im BGB ist genau festgelegt, wie hoch die Mietkaution maximal sein darf. Nach § 551 BGB darf die Mietsicherheit höchstens „das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete“ betragen. Dabei zählen nicht die pauschalen Betriebskosten, wohl aber die Miete für die Mitbenutzung einer Garage oder eines Stellplatzes. Ein Beispiel: Wenn die Nettokaltmiete inklusive Garage 800 Euro beträgt, darf die Kaution höchstens 2400 Euro betragen.
Fälligkeit der Mietkaution: Wann muss sie gezahlt werden?
Die Kaution wird nicht sofort nach Abschluss des Mietvertrags fällig, sondern erst mit Beginn des Mietverhältnisses. Das heißt, wenn du die Wohnung zu den vereinbarten Konditionen übernimmst. Du darfst die Mietkaution aber auch in bis zu drei Raten aufteilen, wie § 551 Abs. 2 BGB vorsieht.
Info:
Es ist nicht erlaubt, die Kaution erst ab dem zweiten Monat in Raten zu zahlen. Die erste Rate muss immer zum Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden.
Kann ein Vermieter nachträglich eine Mietkaution verlangen?
Der Vermieter kann nur dann eine Mietkaution verlangen, wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurde. Wurde dies nicht vertraglich festgehalten, kann der Vermieter später auch keine Kaution mehr fordern. Fehlt die Kaution, fehlt ihm die Sicherheit, um Mietausfälle oder Schäden abzudecken. Trotzdem kann der Vermieter bei Schäden, die durch dich verursacht wurden, dich zur Kostenübernahme heranziehen.
Was passiert, wenn du die Kaution nicht zahlst?
Solltest du die Kaution nicht zahlen, gilt das als Nichterfüllung deiner Pflichten, ähnlich wie beim Nichtzahlen der Miete. Seit der Mietrechtsänderung 2013 ist das ein Grund für den Vermieter, dir fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn du mit zwei Kaltmieten im Verzug bist. Du hast jedoch die Möglichkeit, die Kündigung durch Nachzahlung innerhalb von zwei Monaten abzuwenden. Zahlt du von Anfang an nicht, kann der Vermieter die Übergabe der Wohnung verweigern.
Wie wird die Mietkaution angelegt?
Die Mietkaution wird meist als Barkaution hinterlegt. Das heißt aber nicht, dass du das Geld bar übergeben musst. In der Regel wird es auf ein Kautionskonto oder ein Sparbuch eingezahlt. Während früher die Zinsen nach langer Mietdauer einen gewissen Betrag ausmachen konnten, ist dies heute kaum noch der Fall. Du kannst dich mit dem Vermieter aber auch auf andere Anlageformen wie ETFs oder Aktienfonds einigen, die allerdings ein höheres Risiko bergen.
Info: Mögliche Arten der Mietkaution:
- Barkaution
- Verpfändetes Sparbuch
- Bankbürgschaft und Mietbürgschaft
- Gemeinsames Sparbuch
Barkaution oder Überweisung – das macht der Vermieter
Wenn du die Kaution in bar übergibst, muss der Vermieter sie getrennt von seinem eigenen Vermögen verwahren. Dafür eignen sich Girokonten, Sparbücher oder Tagesgeldkonten. Kreditinstitute bieten spezielle Mietkautionskonten an. Wichtig ist, dass das Konto innerhalb von drei Monaten kündbar ist.
Kaution sparen? Alternativen zur Mietkaution
Eine Möglichkeit, Geld zu sparen, ist eine Mietbürgschaft, Mietkautionsversicherung oder Bürgschaftsversicherung. Hierbei übergibst du dem Vermieter anstelle der Kaution eine Bürgschaftsurkunde einer Versicherung. Du zahlst dann nur eine monatliche Gebühr, was gerade bei hohen Kautionsbeträgen finanziell entlastend sein kann.
Wann bekommst du die Mietkaution zurück?
Nach Ende des Mietverhältnisses wird dir die Kaution zurückgezahlt, sofern der Vermieter keine Ansprüche geltend macht. Der Zeitraum der Rückzahlung kann jedoch variieren:
- Sofortige Rückzahlung: Wenn keine Ansprüche bestehen, bekommst du die Kaution direkt zurück.
- Bis zu 6 Monate: Hat der Vermieter Ansprüche, kann es bis zu sechs Monate dauern, bis du die Kaution zurückerhältst.
- Längere Zurückhaltung: Bei ausstehenden Betriebskostenabrechnungen kann der Vermieter einen Teil der Kaution bis zu 12 Monate zurückbehalten.
Typische Schäden, die zur Kautionskürzung führen können:
- Bohrlöcher in Türen und Fenstern
- Beschädigte Fensterscheiben
- Brandlöcher im Teppich
- Schäden durch Tierhaltung
- Schäden durch Vorsatz und Fahrlässigkeit
Normale Abnutzung, die du nicht fürchten musst:
- Abdrücke von Möbeln
- Wenige Bohrlöcher in Wänden
- Leichte Abnutzungsspuren
Wann darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?
Nach Beendigung des Mietverhältnisses darf der Vermieter die Kaution zunächst zurückhalten, um zu prüfen, ob alle Zahlungen geleistet und Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden. Die Prüfungsfrist beträgt gesetzlich bis zu 6 Monate. Sollte die Nebenkostenabrechnung noch ausstehen, kann er einen Teil der Kaution bis zu 12 Monate zurückhalten. Bei Rechtsstreitigkeiten kann die Kaution sogar noch länger einbehalten werden.
FAQ – Weitere Fragen zur Mietkaution
Ist eine Mietkautionsversicherung sinnvoll?
Ja, besonders wenn du hohe Einmalzahlungen vermeiden möchtest. Beachte aber, dass du über die Jahre möglicherweise höhere Gesamtkosten hast als bei einer direkten Kautionszahlung.
Wer darf das Mietkautionskonto eröffnen?
Der Vermieter. Der Sinn ist, dass die Kaution getrennt vom Privatvermögen des Vermieters aufbewahrt wird. Auf Absprache kannst aber auch du das Konto eröffnen und es dem Vermieter verpfänden.
Wann bekommst du weniger Kaution zurück?
Wenn in der Wohnung Schäden vorliegen, die über normale Abnutzung hinausgehen, oder wenn ausstehende Nebenkostenabrechnungen oder Mietzahlungen offen sind.
Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten
Kündigungsfrist für eine Wohnung – Was du beachten musst
Wenn du aus deiner Mietwohnung ausziehen möchtest, musst du den Mietvertrag vorher fristgerecht kündigen. Andernfalls könnte es passieren, dass du auch nach deinem Auszug weiterhin Miete zahlen musst. Die relevanten Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter sowie weitere wichtige Informationen zu diesem Thema findest du hier.
Möchtest du deinen Mietvertrag kündigen? Hier kannst du ein Musterkündigungsschreiben herunterladen.
Inhaltsverzeichnis:
- Wohnung kündigen: Welche Fristen musst du einhalten?
- Welche Sonderkündigungsfristen sieht das Mietrecht für Mieter vor?
- Übersicht der Kündigungsfristen für Mieter
- Wann kannst du als Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen?
- Welche Frist und Form müssen Vermieter einhalten, um zu kündigen?
- Übersicht der Kündigungsfristen für Vermieter
- Wann kann der Vermieter dem Mieter kündigen?
- Spezialfall: Mieter und Vermieter wohnen im selben Haus
- Was passiert, wenn der Mieter früher auszieht?
- Wann können Mieter einer Kündigung widersprechen?
- Ausnahmen bei der Kündigungsfrist
Wohnung kündigen: Welche Fristen musst du einhalten?
Wenn du deine Wohnung kündigen möchtest, musst du bestimmte Fristen beachten. Es ist wichtig, dass deine Kündigung rechtzeitig beim Vermieter ankommt, sonst kann es passieren, dass du für deine alte und neue Wohnung Miete zahlst.
Laut deutschem Mietrecht beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter drei Monate. Dein Kündigungsschreiben muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter vorliegen, damit der Vertrag zum Ablauf des übernächsten Monats endet. Die ersten drei Werktage eines Monats sind als Karenzfrist bekannt. Beachte, dass auch der Samstag als Werktag zählt. Sollte der dritte Tag eines Monats auf einen Samstag fallen, kann der Vermieter nicht erst am Montag dein Kündigungsschreiben erhalten.
Versende deine Kündigung lieber noch am Monatsende, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig ankommt.
Wie kannst du die Zustellung des Kündigungsschreibens an den Vermieter nachweisen?
Unabhängig von deinem Verhältnis zu deinem Vermieter solltest du dir den Erhalt deiner Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Meistens reicht es aus, in deinem Schreiben freundlich um die Bestätigung des Kündigungstermins zu bitten.
Solltest du Konflikte mit deinem Vermieter befürchten, empfiehlt es sich, die Kündigung persönlich unter Zeugen zu übergeben. Lass dir den Empfang deiner Kündigung mit Datum und Unterschrift auf einer Kopie bestätigen.
Sollte eine persönliche Übergabe nicht möglich sein, kannst du einen Kurierdienst beauftragen. Der Bote prüft dein Schreiben auf Übereinstimmung und Inhalt, bevor er es zustellt. Der Zustellnachweis, den der Bote ausstellt, gilt auch vor Gericht.
Wichtig: Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein gelten nicht als nachweisbare Zustellungsart, da sie nicht bestätigen, dass der Empfänger den Inhalt erhalten hat.
Was kannst du tun, wenn dein Vermieter die Kündigung ignoriert?
Wenn du die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten und sichergestellt hast, dass dein Vermieter die Kündigung rechtzeitig erhalten hat, ist sie auch ohne Bestätigung rechtsgültig. Spätestens bei der Wohnungsübergabe sollte der Vermieter mit dir Kontakt aufnehmen.
Sollte dein Vermieter nicht reagieren, überprüfe, ob deine Kündigung formell korrekt ist. Stelle sicher, dass dein Vermieter das Schreiben erhalten hat und dass es ordnungsgemäß unterschrieben ist. Notfalls sende eine zweite Kündigung.
Falls der Vermieter weiterhin nicht reagiert, dokumentiere den Zustand der Wohnung mit Fotos und Zeugen. Lege die Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters oder gib sie einem Nachbarn. Bei komplexen Fällen solltest du einen Anwalt konsultieren.
Welche Sonderkündigungsfristen sieht das Mietrecht vor?
In den meisten Fällen gilt die dreimonatige Kündigungsfrist. Diese gilt auch im Todesfall des Mieters. Hier haben Mitbewohner oder Erben eine Überlegungsfrist von einem Monat, um zu entscheiden, ob sie den Vertrag weiterführen wollen.
Du hast eine Sonderkündigungsfrist, wenn der Vermieter die Miete erhöht, Modernisierungen ankündigt oder schwere Mängel vorliegen. Bei Mieterhöhungen und Modernisierungen gilt eine Frist von zwei Monaten. Bei schweren Mängeln kannst du fristlos kündigen.
Kündigungsfristen für Mieter im Überblick:
- Gesetzliche Kündigung: 3 Monate
- Modernisierung: 2 Monate
- Tod des Mieters: 3 Monate
- Untervermietung verboten: 3 Monate
- Mieterhöhung: 2 Monate
- Unzumutbare Umstände: Fristlose Kündigung
Wann kannst du fristlos kündigen?
Das deutsche Mietrecht erlaubt fristlose Kündigungen in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei erheblicher Gesundheitsgefährdung, schwerwiegenden Schäden oder unerlaubtem Zutritt des Vermieters. Dabei bist du in der Beweispflicht.
Welche Frist und Form müssen Vermieter einhalten?
In der Regel müssen sich Vermieter an eine Kündigungsfrist von drei Monaten halten, können aber bei bestimmten Vertragsverletzungen auch fristlos kündigen.
Übersicht der Kündigungsfristen für Vermieter:
- Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
- Ab 5 Jahre Mietdauer: 6 Monate
- Ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
- Mietrückstände, Hausfrieden gestört: Fristlose Kündigung möglich
- Verwertungskündigung: Gesetzliche Frist
Wann kann der Vermieter kündigen?
Ein Vermieter kann unter anderem wegen Eigenbedarf oder Vertragsverletzungen kündigen. Bei Vertragsverletzungen gilt die gesetzliche Frist.
Spezialfall: Mieter und Vermieter wohnen im selben Haus
Hier kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne besonderen Grund kündigen, die Kündigungsfrist verlängert sich aber um drei Monate.
Was passiert, wenn der Mieter früher auszieht?
Der Mieter muss die Miete weiterzahlen, auch wenn er vorzeitig auszieht. Schlüssel werden in der Regel bei der Wohnungsübergabe übergeben. Der Vermieter darf die Wohnung nicht vorzeitig betreten.
Wann können Mieter einer Kündigung widersprechen?
Mieter können widersprechen, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Widerspruch muss innerhalb von zwei Monaten eingereicht werden.
Ausnahmen bei der Kündigungsfrist
Ein beidseitiger Kündigungsverzicht kann im Mietvertrag festgelegt werden. Bei Zeitmietverträgen mit Kündigungsverzicht muss der Vermieter einen Befristungsgrund angeben.
Protokoll für die Wohnungsübergabe
Wohnungsübergabeprotokoll – PDF Vorlage & Tipps
Um bei der Wohnungsübergabe keine Unstimmigkeiten zu riskieren, ist es ratsam, dass sowohl Mieter als auch Vermieter beim Ein- und Auszug ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen. Alle relevanten Informationen zu diesem Thema findest du hier – inklusive einer Vorlage zum Download.
Inhaltsübersicht
- Wohnungsübergabeprotokoll – das Wichtigste in Kürze
- Welchen Zweck hat ein Wohnungsübergabeprotokoll?
- Was gehört ins Wohnungsübergabeprotokoll?
- Wie läuft eine Wohnungsübergabe ab?
- Bei der Wohnungsübergabe Schäden entdeckt – was tun?
- Schaden übersehen oder nicht im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt
Welchen Zweck hat ein Wohnungsübergabeprotokoll?
Sind alle Schlüssel vollständig? Hat das Waschbecken einen Riss? Bei der Wohnungsübergabe sollten sowohl Mieter als auch Vermieter aufmerksam sein. Wenn der Mieter eine beschädigte Wohnung übernimmt und dies nicht vorher dokumentiert, kann es leicht dazu kommen, dass er später als Verursacher gilt. Auf der anderen Seite kann der Vermieter einen neuen Schaden später nur schwer nachweisen, wenn er den Zustand der Wohnung nicht bereits beim Einzug festgehalten hat.
Ein Wohnungsübergabeprotokoll erspart beiden Seiten eine Menge Ärger. Denn: „Es ist eine Urkunde, die vor Gericht Beweiskraft hat“, erklärt Annett Engel-Lindner, Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht. Daher empfiehlt sie, sowohl beim Einzug als auch beim Auszug ein Protokoll zu erstellen.
Was gehört ins Wohnungsübergabeprotokoll?
Es ist sinnvoll, Schäden in der Wohnung zu dokumentieren. Doch wie sollte das Protokoll aufgebaut sein und was muss es unbedingt enthalten? Es gibt keine festen rechtlichen Vorgaben, aber Experten raten, die folgenden Punkte aufzunehmen:
- Namen und Adressen von Mieter und Vermieter
- Eventuell Namen von Zeugen (zum Beispiel den Makler)
- Anschrift der Wohnung
- Datum der Übergabe und des Ein- beziehungsweise Auszugs
- Datum der letzten Renovierung
- Zählerstände von Gas, Wasser und Strom
- Füllstand des Heizöltanks (falls vorhanden)
- Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel (z.B. Haus- und Wohnungstürschlüssel, sowie Briefkasten- und Kellerschlüssel)
- Alle vorhandenen Mängel und Schäden (z.B. gesprungene Fliesen, Kratzer im Parkett, abgeplatzter Lack an der Tür, fehlende Sockelleisten)
- Absprachen über noch ausstehende Reparaturen
Es ist ratsam, im Übergabeprotokoll jeden Raum einzeln aufzuführen und vorhandene Mängel so genau wie möglich zu beschreiben, z.B.: „An der Innenseite der Küchentür blättert Farbe ab.“ Je genauer die Beschreibung, desto stärker ist die Beweiskraft des Dokuments. Sollten sich Mieter und Vermieter wegen eines Schadens nicht einig sein, sollten sie ihre unterschiedlichen Ansichten trotzdem im Protokoll festhalten. Übrigens kann es auch vorkommen, dass alle Räume in einwandfreiem Zustand sind und die Wohnung besenrein übergeben wird. Auch dies sollte im Abnahmeprotokoll vermerkt werden.
Praxis-Tipp: Fotos als wichtige Beweise
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte und hat eine andere Aussagekraft. Fotografiere daher unbedingt eventuelle Mängel, wie Schäden an Fliesen, Armaturen oder der Einbauküche, sowie Feuchtigkeitsschäden, tiefe Kratzer im Parkett und gebrochenes Glas. Gerichte erkennen solche Bilder in der Regel als Beweis an.
Wohnungsübergabeprotokoll in doppelter Ausführung erstellen
„Wenn nach der Wohnungsübergabe nicht beide Parteien eine Kopie des Protokolls erhalten, kann das zu Problemen führen“, warnt Maximilian Klug, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Theoretisch könnte der Vermieter – oder auch der Mieter – nachträglich etwas ins Protokoll einfügen. Um solche Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte das Protokoll immer in zweifacher Ausführung vorliegen. Beide Parteien unterschreiben am Ende der Wohnungsübergabe das Protokoll zur Bestätigung und erhalten anschließend je ein Exemplar.
Kann ich ein Wohnungsübergabeprotokoll auch für ein Haus verwenden?
Natürlich kannst du ein Übergabeprotokoll auch für ein Haus verwenden. In diesem Fall solltest du jedoch eventuell einige Punkte ergänzen. Gehört zum Beispiel ein Garten mit Gartenhäuschen zum Haus, musst du auch dessen Zustand protokollieren.
Wie läuft eine Wohnungsübergabe ab?
Eine Wohnungsübergabe ist mehr als nur ein Schlüsseltausch: Mieter und Vermieter überprüfen bei einer gemeinsamen Begehung den Zustand der Wohnung und halten diesen im Übergabe- oder Zustandsprotokoll fest. Vereinbare rechtzeitig einen Termin, damit beide Seiten auf jeden Fall Zeit haben – vor allem, wenn neben Mieter und Vermieter auch andere Personen als Zeugen mitkommen sollen.
Pflichten von Mietern und Vermietern: So hilft das Wohnungsübergabeprotokoll
Mieter und Vermieter sind verpflichtet, die Wohnung pünktlich beim Ein- und Auszug zu übergeben. Eine gesetzliche Anwesenheitspflicht gibt es zwar nicht, jedoch ist eine persönliche Übergabe ratsam. Nur so können beide Parteien die Mietsache prüfen und Gebrauchsspuren, Mängel und Schäden gemeinsam dokumentieren. Dies ist vor allem in Streitfällen wichtig, da das Wohnungsübergabeprotokoll als bewährtes Beweismittel dient.
Der Vermieter muss sicherstellen, dass der Mieter pünktlich zu Beginn des Mietvertrages in die Wohnung einziehen kann. Erscheint er ohne Absage nicht zum Übergabetermin, muss er die zusätzlichen Kosten des Mieters tragen, wie etwa Mehrkosten beim Umzug, wenn der Mieter mit seinen Möbeln vor verschlossener Tür steht und der Einzug sich verzögert.
Der Mieter muss sicherstellen, dass der Vermieter sein Eigentum spätestens am letzten Tag der Mietzeit zurückerhält. Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, kann die Übergabe auch am nächsten Werktag stattfinden. Verpasst der Mieter den Übergabetermin und der Vermieter erhält die Wohnung nicht rechtzeitig zurück, kann der Vermieter Schadensersatz fordern.
Mit dem Abnahmeprotokoll kannst du sicherstellen, dass die Wohnung zum Stichtag bezugsfertig ist und der Mieterwechsel reibungslos abläuft. Obwohl es keine Anwesenheitspflicht bei der abschließenden Wohnungsbesichtigung gibt, sind Mieter und Vermieter meist persönlich vor Ort.
Optionen für Mieter und Vermieter
- Als Mieter kannst du dich durch einen bevollmächtigten Dritten vertreten lassen, falls du zum vereinbarten Termin nicht selbst erscheinen kannst. Stelle deiner Vertretung unbedingt eine schriftliche Vollmacht aus.
- Auch als Vermieter kannst du die Übergabe an jemanden delegieren, etwa an deinen Hausverwalter oder Makler. Diese Person sollte zuverlässig sein, da der Vermieter für deren Fehler haftet. Er kann jedoch später Schadensersatz vom Vertreter verlangen.
- Eine neutrale Person zur Wohnungsübergabe einzuladen, ist ebenfalls eine Option. Diese kann die Wohnung auf Schäden überprüfen und das Wohnungsübergabeprotokoll als Zeuge mitunterschreiben.
Zustand der Wohnung bei der Übergabe: besenrein oder sorgfältig gereinigt?
Die Wohnung muss besenrein übergeben werden. Dies ist auch ohne eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag gesetzlich vorgesehen. Aber was genau bedeutet „besenrein“? Laut Rechtsprechung musst du als Mieter grobe Verschmutzungen beseitigen und folgende Reinigungsarbeiten durchführen:
- Entferne groben Schmutz von Teppichböden, indem du Staub saugst.
- Räume mit Fliesen, Parkett oder Laminat müssen ordentlich ausgefegt werden.
- Spinnweben in der Wohnung und in mitvermieteten Kellerräumen sollten entfernt werden.
- Fenster sollten geputzt werden, wenn sie besonders stark verschmutzt sind.
- Kalkablagerungen und Schmierschichten, etwa in der Küche oder im Bad, sollten beseitigt werden.
- Die Küche sollte von Essensresten befreit und mitvermietete Kühlschränke geleert werden.
Manche Mietverträge verlangen, dass der Mieter das Mietobjekt „sorgfältig gereinigt“ oder in „sauberem Zustand“ übergibt. In diesen Fällen bist du als Mieter verpflichtet, die Wohnung gründlich zu reinigen.
Renovierungsarbeiten und Schäden
Wenn du als Mieter Schäden verursacht hast, musst du diese auch beseitigen. Bei Schönheitsreparaturen wie dem Streichen und Tapezieren kommt es auf den Zustand der Wohnung beim Einzug an. Wenn du die Wohnung frisch renoviert übernommen hast, ist die Renovierungsklausel im Mietvertrag gültig und du bist beim Auszug zu denselben Arbeiten verpflichtet.
Was du bei der Wohnungsübergabe beachten solltest
Am Tag der Wohnungsübergabe solltest du gemeinsam mit deinem Vermieter oder Mieter jeden Raum besichtigen – am besten bei Tageslicht, um Schäden nicht wegen schlechter Lichtverhältnisse zu übersehen. Plane genügend Zeit für die Besichtigung ein. Mieter und Vermieter sollten sich für die Übergabe genügend Zeit nehmen und die Wohnung sorgfältig in Augenschein nehmen. Das Übergabeprotokoll wird in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet.
Schaden übersehen oder nicht im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt
Wird ein Schaden im Protokoll nicht festgehalten, kann er im Nachhinein kaum noch bewiesen werden. Der Vermieter ist dann verpflichtet, den Schaden selbst zu beheben. Als Mieter hast du das Recht auf eine vollständige Rückzahlung der Kaution, wenn du die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurückgibst. Du hast Schäden übersehen? Kein Problem, solange der Vermieter diese nicht später nachweist. Stelle daher sicher, dass alle Schäden im Protokoll festgehalten werden.
Möchtest du sicherstellen, dass du alles richtig machst? Dann lade dir hier eine Vorlage für ein Wohnungsübergabeprotokoll herunter.
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Vermieten oder verkaufen - Tipps für Sie
Immobilie vermieten oder verkaufen – Welche Option passt besser zu dir?
Stehst du vor der Entscheidung, deine Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen? Die Wahl hängt von deinen individuellen Bedürfnissen und deiner finanziellen Situation ab. Hier findest du eine detaillierte Übersicht, die dir dabei hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.
Willst du deine Immobilie vermieten oder verkaufen? Entdecke unsere Angebote bei „René Wege Immobilien Management“:
Inhaltsübersicht:
- Vermieten oder verkaufen? – Diese Faktoren solltest du beachten
- Was rechnet sich mehr – Vermieten oder Verkaufen?
- Vor- und Nachteile von Vermieten oder Verkaufen
- Vermieten oder Verkaufen – Was passt zu dir?
- Fazit: Immobilie vermieten oder verkaufen?
Vermieten oder verkaufen? – Diese Faktoren solltest du beachten
Ob du deine Immobilie besser vermietest oder verkaufst, hängt von verschiedenen Aspekten ab, wie den Immobilienpreisen, steuerlichen Vorteilen und deiner langfristigen finanziellen Planung. Diese Faktoren solltest du in Betracht ziehen:
Faktor 1: Immobilienmarkt und Preise
Faktor 2: Zustand und Pflegeaufwand der Immobilie
Faktor 3: Langfristige Renditeaussichten
Faktor 4: Lage und Wertentwicklung
Faktor 5: Steuerliche und finanzielle Aspekte
Immobilienpreise: Verkaufen oder lohnt sich Vermieten?
Die Immobilienpreise schwanken je nach Region und Marktlage. Wenn die Preise gerade hoch sind, könnte es sich lohnen, die Immobilie zu verkaufen und den Gewinn mitzunehmen. Andererseits kannst du durch Vermietung langfristige Einnahmen erzielen, besonders wenn die Mietpreise in deiner Region steigen.
Du möchtest mehr über die aktuellen Immobilienpreise in deiner Region erfahren? Vereinbare einen Termin mit uns:
„René Wege Immobilien Management“ bietet dir eine detaillierte Einschätzung basierend auf deiner Immobilie und deren Lage.
Zustand und Instandhaltung deiner Immobilie
Egal ob Verkauf oder Vermietung: Der Zustand deiner Immobilie spielt eine entscheidende Rolle. Wenn umfangreiche Renovierungen anstehen oder die Immobilie sanierungsbedürftig ist, könnte ein Verkauf sinnvoller sein, um größere Investitionen zu vermeiden. Beim Vermieten solltest du bedenken, dass du für Reparaturen und Instandhaltungen verantwortlich bleibst.
Langfristige Finanzplanung und Wertentwicklung
Überlege dir, ob du das Vermögen aus einem Verkauf sofort benötigst oder ob es sinnvoller ist, langfristig von den Mieteinnahmen zu profitieren. Die Lage der Immobilie ist ebenfalls ein wichtiger Faktor: In begehrten Gegenden kann der Wert deiner Immobilie in den kommenden Jahren steigen, wodurch auch die Mieteinnahmen wachsen könnten.
Vermieten oder verkaufen? – Steuerliche und finanzielle Aspekte
Beim Verkauf können steuerliche Aspekte wie die Spekulationssteuer eine Rolle spielen, wenn die Immobilie vor weniger als zehn Jahren erworben wurde. Beim Vermieten hingegen profitierst du von regelmäßigen Mieteinnahmen, musst aber auch Steuern auf diese Einkünfte zahlen. Eine fundierte Steuerberatung kann dir helfen, die finanziell beste Entscheidung zu treffen.
Was lohnt sich mehr: Vermieten oder Verkaufen?
Ein einfacher Vergleich der möglichen Mieteinnahmen mit dem Gewinn aus einem Verkauf greift oft zu kurz. Entscheidend ist, wie sich die Immobilie langfristig entwickelt und welche Ziele du verfolgst. Beim Vermieten hast du regelmäßige Einkünfte, trägst aber auch Verantwortung für Reparaturen und Mieterwechsel. Beim Verkauf erhältst du einen einmaligen Betrag, den du gewinnbringend anlegen kannst.
Vor- und Nachteile von Vermieten oder Verkaufen
Vermieten
Vorteile:
- Regelmäßige Einnahmen durch Miete
- Weiterer Wertzuwachs der Immobilie möglich
- Flexibilität: Immobilie kann später immer noch verkauft werden
Nachteile:
- Verantwortung für Instandhaltung und Verwaltung
- Risiko von Mietausfällen oder schwierigen Mietern
- Eventuelle zusätzliche Kosten für Reparaturen
Verkaufen
Vorteile:
- Sofortiger Kapitalzufluss
- Keine laufenden Kosten oder Verwaltungsaufwand
- Flexibilität für andere Investitionen
Nachteile:
- Langfristige Mieteinnahmen entfallen
- Eventueller Wertzuwachs nach Verkauf nicht mehr nutzbar
- Verkaufsprozess kann sich hinziehen
Vermieten oder Verkaufen – Was passt besser zu dir?
Ob du dich für Vermieten oder Verkaufen entscheidest, hängt von deinen Zielen und deiner Lebenssituation ab. Wenn du langfristige Einnahmen anstrebst und bereit bist, die Verantwortung für die Immobilie zu übernehmen, kann Vermieten die bessere Option sein. Wenn du jedoch Kapital für andere Investitionen oder Ausgaben benötigst, könnte ein Verkauf sinnvoller sein.
Fazit: Immobilie vermieten oder verkaufen?
Die Entscheidung, ob du deine Immobilie vermietest oder verkaufst, sollte gut überlegt sein. Bei hohen Immobilienpreisen kann ein Verkauf attraktiv sein, während Vermietung langfristig finanzielle Sicherheit bietet. Berücksichtige dabei stets deine finanzielle Lage, steuerliche Vorteile und den Zustand der Immobilie. Mit der richtigen Strategie und der Unterstützung durch „René Wege Immobilien Management“ findest du die optimale Lösung für deine Immobilie.
Du bist dir noch unsicher? Kontaktiere uns für eine individuelle Beratung und eine kostengünstige Wert- Einschätzung oder Wert-Ermittlung!
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